Für Sandra K. aus Dortmund begann der schönste Tag ihres Lebens wie geplant. Weißes Kleid, 80 Gäste, zwei Jahre Vorbereitung. Der Standesbeamte bat um die Dokumente. Prüfte sie. Bat um einen Moment. Verließ den Raum. Kam mit einem Kollegen zurück.
Was folgte, dauerte neun Minuten. Am Ende dieser neun Minuten wusste Sandra, dass Thomas, ihr Verlobter seit drei Jahren, seit fünf Jahren verheiratet war. Mit einer Frau namens Petra. In Bochum. 40 Kilometer entfernt.
Thomas wurde noch im Standesamt von der Polizei befragt. Sandra fuhr allein nach Hause – im Brautkleid.
Bigamie in Deutschland: Häufiger als man denkt
Bigamie – die Eingehung einer zweiten Ehe ohne Auflösung der ersten – ist in Deutschland nach § 172 StGB strafbar und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet. Trotzdem kommt es in Deutschland jährlich zu mehreren Dutzend dokumentierten Fällen. Die Dunkelziffer liegt höher.
Standesbeamte sind verpflichtet, die Personenstandsdaten zu prüfen. In diesem Fall war die erste Ehe im zentralen Personenstandsregister noch eingetragen – Thomas hatte gehofft, dass es nicht auffällt.
Die juristischen Konsequenzen
Für Thomas: Strafanzeige wegen Bigamie, Scheidungsverfahren von erster Ehefrau, mögliche zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von Sandra für entstandene Kosten der Hochzeitsplanung (Location, Kleid, Catering bereits bezahlt: ca. 18.000 €).
Für Sandra: Keine Ehe entstanden – damit auch kein Scheidungsverfahren nötig. Ihre Rechte als Verlobte sind jedoch begrenzt. Rückforderung von Vorleistungen möglich, aber aufwendig.
Für die erste Ehefrau Petra: Scheidungsrecht entstand, da Thomas grob ehewidrig gehandelt hatte.
Warnsignale die Sandra im Rückblick sah
- Thomas hatte nie Familienbesuche in „seinem" Teil des Ruhrgebiets ermöglicht
- Zweites Handy mit Erklärung „für die Arbeit"
- Keine gemeinsamen Behördengänge – er hatte alle Dokumente „selbst geregelt"
- Keine Übernahme ins Melderegister an ihrer gemeinsamen Adresse trotz zwei Jahren Zusammenleben
Was Paare vor der Hochzeit prüfen können
Es klingt paranoid – ist aber sinnvoll: Vor einer Heirat kann jeder Partner beim Standesamt eine Ledigkeitsbescheinigung beantragen oder in das erweiterte Führungszeugnis schauen lassen. Außerdem solltet ihr gemeinsam alle behördlichen Schritte unternehmen – gemeinsames Ummelden, gemeinsame Kontoeröffnung. Wer das konsequent vermeidet, versteckt etwas.