Was gilt ohne Ehevertrag?
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der Zugewinnausgleich: Was jeder Partner während der Ehe angehäuft hat (Zugewinn), wird im Scheidungsfall geteilt. Vermögen das vor der Ehe vorhanden war, bleibt in der Regel beim jeweiligen Partner.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Einer oder beide Partner führen ein Unternehmen: Im Scheidungsfall kann der Betrieb in den Zugewinnausgleich fallen – das gefährdet Arbeitsplätze und die unternehmerische Existenz. Ein Ehevertrag kann das Unternehmen heraushalten.
Großes Vermögensungleichgewicht: Wenn ein Partner erheblich mehr mitbringt (Erbschaft, Immobilien), kann ein Ehevertrag beide Seiten fair schützen.
Kinder aus früheren Beziehungen: Erbrechtliche Absicherung der Kinder und Klarheit über Unterhaltsregelungen.
Einer bleibt wegen Kindern zuhause: Gerade dann ist eine Vereinbarung über Unterhalt und Vermögensausgleich sinnvoll.
Was kann ein Ehevertrag regeln?
- Güterstand: Zugewinnausgleich (Standard), Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
- Unterhalt: Wie viel Unterhalt im Scheidungsfall, wie lange, unter welchen Bedingungen
- Rentenausgleich: Ob und wie Rentenansprüche geteilt werden
- Unternehmensanteile: Schutz von Betrieben und Unternehmensbeteiligungen
- Erbrecht: Gegenseitige Absicherung durch Testament kann ergänzend geregelt werden
Was ein Ehevertrag nicht kann
Kindesunterhalt kann im Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden – dieser richtet sich immer nach dem Bedarf des Kindes. Auch Regelungen die gegen grundlegende Rechte eines Partners verstoßen, sind unwirksam.
Kosten und Ablauf
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen der Ehepartner und betragen typischerweise 500–2.500 €. Hinzu kommen Anwaltskosten wenn ihr rechtliche Beratung wünscht (empfohlen). Schließt den Vertrag vor der Hochzeit ab – danach ist es zwar möglich aber aufwendiger.