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Recht & Behörden

Güterstand

(Matrimonial Property Regime)

Der Güterstand regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren rechtlich geordnet ist – entweder gesetzlich oder durch Ehevertrag.

Der Güterstand – rechtliche Vermögensordnung in der Ehe

Der Güterstand definiert, wie das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe und im Falle einer Trennung oder des Todes geordnet ist. In Deutschland gilt ohne anderslautenden Ehevertrag automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand.

Die drei Güterstände in Deutschland

1. Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard): Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen: Der Partner, der während der Ehe mehr verdient hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Mehrverdiensts. Ererbtes und geschenktes Vermögen wird grundsätzlich nicht einbezogen.

2. Gütertrennung: Beide Partner führen komplett getrennte Vermögenssphären. Im Scheidungsfall gibt es keinen Zugewinnausgleich. Jeder behält, was er eingebracht und während der Ehe erworben hat. Gütertrennung muss notariell im Ehevertrag vereinbart werden.

3. Gütergemeinschaft: Alles wird gemeinsames Eigentum – auch Schulden. Im Scheidungsfall wird alles geteilt. Sehr selten vereinbart, da das Risiko durch gemeinsame Schulden erheblich ist.

Änderung des Güterstands

Der Güterstand kann auch nach der Hochzeit durch einen notariellen Ehevertrag geändert werden. Dies ist sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände erheblich ändern, zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens oder eine erhebliche Erbschaft.

Praktische Bedeutung

Der Güterstand beeinflusst nicht nur die Scheidung, sondern auch das Erbrecht. Im Todesfall eines Partners erhält der überlebende Ehepartner je nach Güterstand einen anderen Erbanteil. Ein Gespräch mit einem Familienrechtler vor der Hochzeit ist gut investierte Zeit.

Praktische Tipps

  • 1.Informiere dich vor der Hochzeit über den für euch passenden Güterstand.
  • 2.Bei selbstständigen Unternehmern ist Gütertrennung häufig sinnvoller als Zugewinngemeinschaft.
  • 3.Konsultiere einen Familienrechtler, bevor du einen Ehevertrag mit Güterstandsregelung abschließt.
  • 4.Aktualisiere deinen Ehevertrag, wenn sich Vermögenssituationen erheblich ändern.