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Recht & Behörden

Zugewinngemeinschaft

(Community of Accrued Gains)

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland – ohne Ehevertrag gilt sie automatisch für alle Ehepaare.

Zugewinngemeinschaft – der gesetzliche Standard

Die Zugewinngemeinschaft ist der automatische Güterstand in Deutschland, sofern kein Ehevertrag anderes vereinbart. Obwohl der Name "Gemeinschaft" suggeriert, dass alles gemeinsam ist, ist das nicht der Fall: Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen vollständig. Die Gemeinschaft bezieht sich nur auf den Zugewinn – den Wertzuwachs des Vermögens während der Ehe.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Im Scheidungsfall (oder bei Tod eines Partners) wird ermittelt:

  1. Anfangsvermögen: Was hatte jeder Partner zu Beginn der Ehe?
  2. Endvermögen: Was hat jeder am Ende?
  3. Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn
  4. Ausgleich: Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Was wird nicht einbezogen?

  • Erbschaften und Schenkungen, die einem Partner persönlich zugekommen sind
  • Schmerzensgeld
  • Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war

Vorteile der Zugewinngemeinschaft

Sie ist fair für den wirtschaftlich schwächeren Partner, zum Beispiel ein Familienmitglied, das Kinder betreut und deshalb weniger verdient. Sie schützt Erbschaften und persönliche Schenkungen. Sie ist der unkomplizierteste Güterstand, da kein Ehevertrag nötig ist.

Praktische Tipps

  • 1.Dokumentiere dein Anfangsvermögen bei der Heirat schriftlich – das erleichtert eine spätere Berechnung.
  • 2.Bei erheblichen Vermögenswerten (Unternehmen, Immobilien) rechtlichen Rat einholen.
  • 3.Die Zugewinngemeinschaft kann durch Ehevertrag modifiziert werden – z.B. bestimmte Vermögenswerte herausnehmen.
  • 4.Im Erbfall hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf erhöhten Erbanteil durch Zugewinnausgleich – informiere dich.